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![]() DienstleistungenErmäßigung der Telefongebühr beantragenAls Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können Sie den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen analogen oder ISDN-Anschluß haben. Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige Vergünstigung der Deutschen Telekom. Generelle Zuständigkeit:Telekom Deutschland GmbH Voraussetzungen:
Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben. Unterlagen:
Ablauf:Sie müssenden Sozialtarif bei der Deutschen Telekom beantragen.Nutzen Sie dafürdas im Internet zum Downoad bereitgestellteFormularundsendenSie es ausgefüllt an die zuständige Stelle. Kosten:Die Höhe der sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:
Nutzen Sie den vollen Betrag in einem Monat nicht aus, wird der Restbetrag nicht in den nächsten Monat übertragen, sondern verfällt. Die Beträge werden auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen angerechnet. Achtung: Der Rabatt gilt nicht
Frist:Sie erhalten den Sozialtarif zunächst für maximal drei Jahre, als BaföG-Empfänger nur für ein Jahr. Eine Verlängerung ist jeweils möglich. Stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen einen entsprechenden Antrag. Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Sonstiges:Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies derzuständigen Stellemitteilen. Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2017 freigegeben. © 2018 Gemeindeverwaltung Braunsbach | Geislinger Straße 11 | 74542 Braunsbach |
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