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Suchen und finden:
![]() DienstleistungenKrankentagegeld (private Krankenversicherung) beantragenAls Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt. Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Höhe
Um bei längeren Ausfallzeiten abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen. Dauer
Tipp: Manche Krankenkassen vermitteln den Abschluss eines privaten Zusatzversicherungsvertrages zwischen ihren Versicherten und einem privaten Unternehmen. Generelle Zuständigkeit:eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl Voraussetzungen:
Hinweis: Die Versicherung kann dazu eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Versicherung bestimmen. Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Krankentagegeld finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Unterlagen:für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eventuell: ärztliche Bestätigung Ablauf:Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um Krankentagegeld zu beantragen. Je nach Versicherung können Sie das telefonisch, schriftlich oder online erledigen. Kosten:keine Frist:Die Frist ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.10.2017 freigegeben. © 2018 Gemeindeverwaltung Braunsbach | Geislinger Straße 11 | 74542 Braunsbach |
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