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![]() DienstleistungenHochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragenWenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt. Generelle Zuständigkeit:das Kultusministerium Voraussetzungen:
Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen:
Unterlagen:
Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen. Ablauf:Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu. Die schriftliche Prüfung umfasst:
Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:
Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen. Nach bestandener Prüfung erhalten SIe die allgemeine Hochschulreife. Frist:Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr Rechtsgrundlage:Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.10.2017 freigegeben. © 2018 Gemeindeverwaltung Braunsbach | Geislinger Straße 11 | 74542 Braunsbach |
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