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Rathaus & Gemeinderat
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![]() DienstleistungenErziehungsberatung in Anspruch nehmenBei häufigen Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen. Sie soll helfen,
Generelle Zuständigkeit:Das örtliche Jugendamt Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Voraussetzungen:Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen. Unterlagen:Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise. Ablauf:Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen. In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen. Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:
Kosten:Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten. Sonstiges:Erziehungsberatung leisten auch die Erziehungsberatungsstellen. Rechtsgrundlage:§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehungsberatung) Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.10.2017 freigegeben. © 2018 Gemeindeverwaltung Braunsbach | Geislinger Straße 11 | 74542 Braunsbach |
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