Grundsteuer 2025
Grundsteuer Jahresbescheid
Grundsteuer Jahresbescheid
Für das Jahr 2025 Jahr erhalten alle Grundstückseigentümer Grundsteuerbescheide mit
den ab 2025 gültigen neuen Grundsteuerhebesätzen und den neu vom Finanzamt festgestellten Messbeträgen.
Die Bescheide wurden bereits zugestellt.
Die aktuellen Hebesätze betragen für die Grundsteuer A 650 v.H.
für die Grundsteuer B 470 v.H. des Steuermessbetrages.
Die Grundsteuerpflichtigen werden aufgefordert, die Grundsteuer zu den bekannten
Fälligkeitsterminen 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11. sowie für Jahreszahler am 01.07. zu entrichten.
Liegt ein SEPA-Lastschriftsmandat vor, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen die neuen Messbeträge beim Finanzamt erfolgen muss.
Bei einem Eigentumswechsel während des Jahres bleibt kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer oder im Todesfall dessen Erbe(n) bis zum Jahresende steuerpflichtig und darüber hinaus so lange, bis das Finanzamt einen neuen Grundsteuermessbescheid erlassen hat. Abweichende vertragliche Vereinbarungen heben die gesetzliche Steuerschuld und Zahlungspflicht nicht auf; sie haben nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
Für Fragen zur Grundsteuer stehen Ihnen im Steueramt
Frau Voigt Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils vormittags zur Verfügung.
Tel. 07906 / 94094 – 15
christine.voigt@braunsbach.de
Braunsbach, 13.01.2025
Bürgermeisteramt
-Steueramt-
Beilage Grundstuer 2025 (PDF-Dokument, 695,74 KB, 14.01.2025)