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Gemeinde Braunsbach

Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge- Pressemitteilung des Landratsamts

Artikel vom 04.03.2022

Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge

Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall bereitet sich für die Aufnahme geflüchteter Menschen aus der Ukraine vor. Aufgenommene Personen müssen bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden registriert werden.

 

Landkreis. Der bestehende Konflikt zwischen der Ukraine und Russland hat einen großen Flüchtlingsstrom ausgelöst. Aktuell ist die genaue Anzahl der geflüchteten Personen noch nicht zu beziffern. Der Landkreis Schwäbisch Hall bereitet sich auf die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor.

 

Bisher konnten alle im Landkreis Schwäbisch Hall angekommenen Personen bei Freunden und Verwandten untergebracht werden. Für Flüchtende aus der Ukraine übernehmen die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Funktion einer Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Soweit ukrainische Geflüchtete gleichwohl direkt vor Ort

ankommen und ein Bezug zu örtlichen Gegebenheiten besteht, kommt auch direkt eine Aufnahme in der vorläufigen Unterbringung in einem Stadt- oder Landkreis in Betracht.

 

Aufgenommene Personen müssen bei den zuständigen Ausländerbehörden registriert werden. Eine Registrierung ist auch für den möglichen Sozialhilfebezug und legalen Aufenthalt zwingend erforderlich. Es gibt im Landkreis drei Ausländerbehörden – die Ausländerbehörden in Crailsheim und Schwäbisch Hall sind für die dort lebenden ukrainischen Flüchtlinge zuständig und das Landratsamt Schwäbisch Hall für die restlichen 28 Kreiskommunen. Die Registrierung erfolgt zunächst automatisch über die polizeiliche Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern.

 

Soweit es sich um Personen aus den 28 Kreiskommunen handelt, können Sie sich bei weiteren Fragen zum Aufenthaltstitel an das Amt für Migration (0791755-6600, amt-fuer-migration@lrasha.de) wenden.

 

Im Landkreis Schwäbisch Hall werden unter der E-Mailadresse: ukrainehilfe@lrasha.de unter Angabe der Kontaktdaten sowie der Unterstützungsform Hilfsangebote von Privatpersonen gesammelt.

 

Ukrainische Staatsangehörige reisen in der Regel für 90 Tage legal in die EU ein. Anschließend kann ein vereinfachtes Visumverfahren durchgeführt werden. Aktuell wird von der EU noch entschieden, welche Vorgehensweise hinsichtlich des Aufenthaltsverfahrens umgesetzt wird. Durch das Bundesministerium des Innern, wurde noch für diese Woche eine Vorgriffs-Verordnung angekündigt. Auch sollen einheitliche Regelungen für die Länder zu Fragen der Krankenversicherung usw. getroffen werden. Soweit entschieden wird, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine Asylbewerberleistungen erhalten werden, können diese beim Amt für Migration beantragt werden. Entsprechende Antragsunterlagen finden Betroffene auch auf der Homepage des Landkreises unter: www.LRASHA.de.  

 

„Die Situation in der Ukraine entwickelt sich dynamisch fort. Aktuell ist schwer einschätzbar, mit wie vielen geflüchteten Personen wir im Landkreis rechnen können. Die Vorbereitungen für eine Erstaufnahme sind in vollem Gange, sodass die Ankömmlinge die Zuflucht und den Schutz erhalten, den sie benötigen“, so Landrat Gerhard Bauer. 

http://www.braunsbach.de//rathaus-buergerservice/rathaus-aktuell