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Gemeinde Braunsbach

Information des Passamtes- Wegfall der Kinderreisepässe

Artikel vom 08.02.2024

Wegfall Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024

Wegfall Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024

 

Kinderreisepässe durften nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Eltern müssen daher künftig für ihre Kinder – unabhängig von deren Alter – einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, welcher 6 Jahre gültig sein wird.

(Wichtig: Über die Aktualität des Bildes sind die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich- nur mit aktuellem Bild ist das entsprechende Dokument dann auch voll gültig!)

 

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein Personalausweis vollkommen ausreichend.

Sowohl für die Beantragung eines Personalausweises wie auch für einen Reisepass ist die Vorlage entweder eines bereits ausgestellten Kinderreisepasses oder die Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung der Eltern sowie ein aktuelles biometrisches Passbild notwendig.

Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 – 5 Wochen, da die Dokumente über die Bundedruckerei in Berlin produziert werden.

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 22,80 Euro, für einen Reisepass 37,50 Euro. (für Personen bis zum 24. Lebensjahr)

Denken Sie also bitte rechtzeitig an die Beantragung eines entsprechenden Dokuments, damit der nächsten Reise nichts im Wege steht.

http://www.braunsbach.de//rathaus-buergerservice/rathaus-aktuell